Allgemeine Geschäftsbedingungen & Tarife

Unsere aktuellen Tarife.

LeistungPreis in CHF
Grundpreis pro VK/Einsatzleiter/Fahrer und Einsatz37.00
Stundensatz für VK/Fahrer pro Stunde24.00
Stundensatz für Einsatzleiter pro Stunde
ab 5 VKs oder nach Anforderung
28.00
Transportkosten pro Tag
bis 8 VKs
100.00
Nachtzuschlag pro VK und Nachtstunde
22:00 – 06:00
14.00
Werktagzuschlag pro Person und Stunde
Montag –Freitag zwischen 06:00 –18:00
8.00
Fahrzeug vor Ort–Pauschale halber Tag
zzgl. Grundtaxe / Stundensatz Fahrer
75.00
Fahrzeug vor Ort–Pauschale ganzer Tag
zzgl. Grundtaxe / Stundensatz Fahrer
150.00

Preise können, je nach Anforderungen und Komplexität, abweichen.

Sonstige Gebühren.

LeistungPreis in CHF
Verkehrskonzepterstellung / Einsatzplanung pro Stunde28.00
Kurzfristige Einsätze (< 21 Tage im Voraus)100.00
Sehr kurzfristige Einsätze (< 11 Tage im Voraus)200.00

Gebühren können, je nach Auftragsgrösse, abweichen.

Verpflegung.

Gerade bei längeren Einsätzen ist die Verpflegung ein wichtiger Teil. Bitte stellen Sie für unsere Verkehrskadetten, Fahrer und Einsatzleiter neben ausreichend Getränken folgende Verpflegung bereit:

  • Unter 4 Stunden Einsatzdauer: keine Verpflegung benötigt
  • Ab 4 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit
  • Ab 6 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit+ 1 Zwischenverpflegung
  • Ab 7 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit + 2 Zwischenverpflegungen
  • Ab 9 Stunden Einsatzdauer: 2 Hauptmahlzeiten + 2 Zwischenverpflegungen

Sollten Sie keine Verpflegung stellen können, informieren Sie uns bitte. Wir werden dann eine Verpflegungspauschale berechnen (siehe AGB).

Unsere AGB.

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen den Verkehrskadetten-Abteilung Zürichsee, Gewerbestrasse 5, 8708 Männedorf, Schweiz (nachfolgend „VKAZS“) und dem Auftraggeber. Die Version ist in elektronischer Form auf dem Internetauftritt der VKAZS unter https://vkazs.ch/agb verfügbar. Sie stehen als PDF-Download zur Verfügung.

Die VKAZS können die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt der Offerte gültig war. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei neuen Offerten die AGB auf allfällige Änderungen zu prüfen.

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