Unsere aktuellen Tarife.
Leistung | Preis in CHF |
---|---|
Grundpreis pro VK/Einsatzleiter/Fahrer und Einsatz | 37.00 |
Stundensatz für VK/Fahrer pro Stunde | 24.00 |
Stundensatz für Einsatzleiter pro Stunde ab 5 VKs oder nach Anforderung | 28.00 |
Transportkosten pro Tag bis 8 VKs | 100.00 |
Nachtzuschlag pro VK und Nachtstunde 22:00 – 06:00 | 14.00 |
Werktagzuschlag pro Person und Stunde Montag –Freitag zwischen 06:00 –18:00 | 8.00 |
Fahrzeug vor Ort–Pauschale halber Tag zzgl. Grundtaxe / Stundensatz Fahrer | 75.00 |
Fahrzeug vor Ort–Pauschale ganzer Tag zzgl. Grundtaxe / Stundensatz Fahrer | 150.00 |
Preise können, je nach Anforderungen und Komplexität, abweichen.
Sonstige Gebühren.
Leistung | Preis in CHF |
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Verkehrskonzepterstellung / Einsatzplanung pro Stunde | 28.00 |
Kurzfristige Einsätze (< 21 Tage im Voraus) | 100.00 |
Sehr kurzfristige Einsätze (< 11 Tage im Voraus) | 200.00 |
Gebühren können, je nach Auftragsgrösse, abweichen.
Verpflegung.
Gerade bei längeren Einsätzen ist die Verpflegung ein wichtiger Teil. Bitte stellen Sie für unsere Verkehrskadetten, Fahrer und Einsatzleiter neben ausreichend Getränken folgende Verpflegung bereit:
- Unter 4 Stunden Einsatzdauer: keine Verpflegung benötigt
- Ab 4 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit
- Ab 6 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit+ 1 Zwischenverpflegung
- Ab 7 Stunden Einsatzdauer: 1 Hauptmahlzeit + 2 Zwischenverpflegungen
- Ab 9 Stunden Einsatzdauer: 2 Hauptmahlzeiten + 2 Zwischenverpflegungen
Sollten Sie keine Verpflegung stellen können, informieren Sie uns bitte. Wir werden dann eine Verpflegungspauschale berechnen (siehe AGB).
Unsere AGB.
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen den Verkehrskadetten-Abteilung Zürichsee, Gewerbestrasse 5, 8708 Männedorf, Schweiz (nachfolgend „VKAZS“) und dem Auftraggeber. Die Version ist in elektronischer Form auf dem Internetauftritt der VKAZS unter https://vkazs.ch/agb verfügbar. Sie stehen als PDF-Download zur Verfügung.
Die VKAZS können die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt der Offerte gültig war. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei neuen Offerten die AGB auf allfällige Änderungen zu prüfen.